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Montag, 19. September 2011
Irreführungs-Urteil gegen booking.com
Immer mehr Hotelbuchungsportale reihen Ergebnislisten nach einer nicht näher definierten "Beliebtheit". Das die "Beliebtheit" mit der Höhe der Provisionen der Betriebe steigt, erfahren User nicht. Das Landesgericht Berlin hat das nun als Irreführung des Verbrauchers gewertet und booking.com untersagt. Damit entspricht dieses (noch nicht rechtskräftige) Urteil den "20 Eckpunkten fairen Verhaltens von Hotelbuchungsportalen" der HOTREC, dem Dachverband der Hotels in Europa, die mit Unterstützung der ÖHV erstellt wurde.
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